Quiz Gemeindewahl 2025


Am 4. Mai wählen wir den Gemeinderat und den Bürgermeister bzw. die Bürgermeisterin. Du fragst dich, was die eigentlich machen? Schau dir dieses Video an!
Am 4. Mai wählen wir den Gemeinderat und den Bürgermeister bzw. die Bürgermeisterin. Du fragst dich, was die eigentlich machen? Schau dir dieses Video an!
Zu den Aufgaben des Gemeinderates zählt es Beschlüsse, Regeln und Projekte für die Gemeinde zu beschließen, z.B. Bau von Schulen, Straßen oder Sportplätzen, über den Haushalt und Finanzpläne entscheiden und den Ausschuss und das Regierungsprogramm zu genehmigen.
Zu den Aufgaben des Gemeinderates zählt es Beschlüsse, Regeln und Projekte für die Gemeinde zu beschließen, z.B. Bau von Schulen, Straßen oder Sportplätzen, über den Haushalt und Finanzpläne entscheiden und den Ausschuss und das Regierungsprogramm zu genehmigen.
Die nächsten Gemeindewahlen findet voraussichtlich also 2030 statt.
Die nächsten Gemeindewahlen findet voraussichtlich also 2030 statt.
Der Gemeindeausschuss besteht aus Bürgermeister*in und Gemeindereferent*innen. Dort werden unter anderem Vorschläge für den Gemeinderat vorbereitet und Beschlüsse umgesetzt.
Der Gemeindeausschuss besteht aus Bürgermeister*in und Gemeindereferent*innen. Dort werden unter anderem Vorschläge für den Gemeinderat vorbereitet und Beschlüsse umgesetzt.
Gemeinden mit mehr als 15.000 Einwohner*innen bekommen bei der Wahl einen Stimmzettel. Welche Gemeinden sind das bei dieser Wahl?
Am 4. Mai wählen drei Gemeinden, die mehr als 15.000 Einwohner*innen haben: Bozen, Meran und Bruneck. Brixen hat zwar auch über 15.000 Einwohner*innen, dort fanden aber bereits 2024 Gemeindewahlen statt.
Am 4. Mai wählen drei Gemeinden, die mehr als 15.000 Einwohner*innen haben: Bozen, Meran und Bruneck. Brixen hat zwar auch über 15.000 Einwohner*innen, dort fanden aber bereits 2024 Gemeindewahlen statt.
In Gemeinden mit mehr als 15.000 Einwohner*innen gibt es noch eine Besonderheit: Es kann zur Stichwahl kommen. Wann ist das der Fall?
In Gemeinden mit mehr als 15.000 Einwohner*innen muss ein*e Kandidat*in mehr als 50% der Stimmen bekommen. Wenn das nicht gelingt, findet zwischen den zwei Meistgewählten am 18. Mai die Stichwahl statt.
In Gemeinden mit mehr als 15.000 Einwohner*innen muss ein*e Kandidat*in mehr als 50% der Stimmen bekommen. Wenn das nicht gelingt, findet zwischen den zwei Meistgewählten am 18. Mai die Stichwahl statt.
Die Mitglieder des Gemeinderates können wir wählen, indem wir sogenannte Vorzugsstimmen vergeben. Wie funktioniert das?
Eine Liste/Partei wählst du, indem du das entsprechende Listenzeichen ankreuzt. Außerdem kannst du bis zu vier Vorzugsstimmen vergeben, indem du den Namen der gewünschten Person(en) aufschreibst (Achtung: es müssen Kandidat*innen der gewählten Liste sein).
Eine Liste/Partei wählst du, indem du das entsprechende Listenzeichen ankreuzt. Außerdem kannst du bis zu vier Vorzugsstimmen vergeben, indem du den Namen der gewünschten Person(en) aufschreibst (Achtung: es müssen Kandidat*innen der gewählten Liste sein).
In welchem dieser Fälle, ist der Stimmzettel ungültig?
- Symbole oder ähnliches draufmalen
- persönliche Angaben machen
- zwei oder mehr Listenzeichen ankreuzen
- Vorzugsstimmen vergeben, die nicht zur gewählten Partei passen
- Symbole oder ähnliches draufmalen
- persönliche Angaben machen
- zwei oder mehr Listenzeichen ankreuzen
- Vorzugsstimmen vergeben, die nicht zur gewählten Partei passen
Wann genau findet die Wahl statt?
Die Wahlämter haben durchgehend von 7 Uhr bis 22 Uhr geöffnet.
Die Wahlämter haben durchgehend von 7 Uhr bis 22 Uhr geöffnet.
Nach der Wahl beginnt die Auszählung der Stimmen. Wann ist mit Ergebnissen zu rechnen?