DIR SS2022 v2
European Law Knowledge Quiz
Test your understanding of EU law and its implications on both national and individual levels with our comprehensive quiz. This quiz covers a wide range of topics, including EU regulations, rights, responsibilities, and current legal standards.
Prepare to challenge yourself with questions such as:
- What is the difference between EU regulations and directives?
- How does national law interact with international law?
- What rights do EU citizens have?
Eine EU-Verordnung
Hat einen höheren Rang als eine EU-Richtline
Muss von den EU-Mitgliedstaaten in innerstaatliches Recht umgesetzt werden.
Ist von österreichischen Behörden direkt anzuwenden.
Richtet sich an die EU-Mitgliedstaaten
Gilt unmittelbar für einzelne EU-Bürger
Ein extraterritorialer Geltungsanspruch nationaler Rechtsnormen liegt vor, wenn
Z.B. die USA die Geltung (den Gebotsbereich) bestimmter amerikanischer Gesetze ins Ausland erstrecken
Staatliche Organe (z.B.: Geheimdienstmitarbeiter) jemanden im Ausland festnehmen und dann in den Gerichtsstaat bringen.
Man glaubt, das grenzüberschreitende Internet mit nationalem Recht erfassen zu können.
Sich die Multimedia-Industrie der USA über Raubkopien in Europa erregt.
Grundrechte
Können in Österreich nur mit Volksabstimmung geändert werden
Haben meistens den Rang eines Grundbausteins der österreichischen Verfassung
Können vom Staat beliebig eingeschränkt, ja sogar außer Kraft gesetzt werden
Sind historisch als Abwehrrechte gegen den Staat entstanden
Zielen auf den Schutz des Einzelnen vor anderen Einzelpersonen ab.
Haben meistens den Rang eines einfachen Verfassungsgesetzes.
Die Netiquette
Erfüllt den klassischen Rechtsnormbegriff nicht.
Kann im Rahmen einer Rechtsnorm für verbindlich erklärt werden
Erfüllt den klassischen Rechtsnormbegriff.
Der österreichische Stufenbau der Rechtsordnung sieht grundsätzlich vor
Dass einfache Verfassungsgesetze im Rang unter den Grundbausteinen der Verfassung liegen.
Dass Rechtsnormen höherrangigen Rechtsnormen nicht widersprechen dürfen.
Dass Verfassungsgesetze über einen höheren Rang als Gesetze verfügen
Dass Verordnungen aufgrund bestehender Gesetze erlassen werden
Folgende Ausprägungen von Rechtsnormen existieren beispielsweise:
Zwangsnormen
Erzeugungsnormen
Soziale Umgangsformen
Internet-Rechtsoasen gibt es, weil
Die Rechtsdurchsetzung in grenzüberschreitenden Zusammenhängen schwierig ist.
Das Internet ein Staatsgrenzen überschreitendes Computernetzwerk ist.
Das Völkerrecht auf dem Grundsatz der freiwilligen Unterwerfung beruht.
Grundsätzlich jeder Staat sein innerstaatliches Recht selbst festlegen kann.
Das "Hase & Igel-Phänomen" des Technikrechts bezieht sich darauf, dass
Der Gesetzgeber immer hinter dem technischen Fortschritt "nachhinkt"
Der Verfassungsgerichtshof technikrechtliche Regelungen mit zu vielen Verweisungen als verfassungswidrig aufheben kann.
Im modernen Technikrecht häufig sprachliche Probleme auftreten
EU-Technikrecht österreichischem Technikrecht rangmäßig vorgeht
Die Durchsetzung des innerstaatlichen Rechts eines Staats
Ist nur auf fremdem Staatsgebiet möglich.
Ist ohne besondere völkerrechtliche Regelungen auf fremdem Staatsgebiet nicht möglich.
Darf nur bei besonderen völkerrechtlichen Regelungen auch im Ausland erfolgen.
Ist ausschließlich auf dem eigenen Staatsgebiet möglich
Ein Staat darf Sachverhalte im Ausland.
Dann durch sein innerstaatliches Recht regeln, wenn er zum Sachverhalt im Ausland einen sinnvollen Anknüpfungspunkt hat.
Keinesfalls durch sein innerstaatliches Recht regeln, weil dann ja ein anderer Staat territorial betroffen ist.
Nur dann durch sein innerstaatliches Recht regeln, wenn die anderen Staaten dem für den Einzelfall zugestimmt haben.
Aufgrund des Territorialitätsprinzips immer durch sein innerstaatliches Recht regeln.
Internationales Strafrecht
Ist im Kern innerstaatliches Recht.
Dient der Anknüpfung bei grenzüberschreitenden Sachverhalten.
Beruht oft auf Beschlüssen internationaler Organisationen
Beruht normalerweise auf multilateralen völkerrechtlichen Verträgen.
Das Grundrecht auf Meinungsfreiheit
Ist in Österreich insoweit gewährleistet, als nicht einfachgesetzliche Einschränkungen bestehen
Ist in Österreich zu 100% gewährleistet.
Darf in Österreich durch den Gesetzgeber beliebig eingeschränkt werden.
Darf in Österreich durch den einfachen Gesetzgeber nach Maßgabe der in der Europäischen Menschenrechtskonvention genannten Motive eingeschränkt werden
Grundrechte
Stehen in der Regel im Rang eines einfachen Verfassungsgesetzes.
Sind geschichtlich als Abwehrrechte gegenüber dem Staat entstanden
Stehen in der Regel im Rang eines einfachen Bundes- oder Landesgesetzes.
Sind geschichtlich als Abwehrrechte gegenüber anderen Privatpersonen entstanden
Über die Grundrechtskonformität einfache Gesetze
Entscheidet der Verfassungskonvent.
Entscheidet der Verfassungsgerichtshof.
Entscheidet der Grundrechtsausschuss des Nationalrates
Entscheidet der Verwaltungsgerichtshof
Ein sogenannter "Gesetzesvorbehalt"
Verbietet dem Gesetzgeber, Grundrechte ohne vorheriges Begutachtungsverfahren einzuschränken.
Ermöglicht dem einfachen Gesetzgeber, das im Verfassungsrang stehende Grundrecht einzuschränken
Ermöglicht dem Gesetzgeber, Grundrechte ohne vorheriges Begutachtungsverfahren einzuschränken.
Ermöglicht dem Verwaltungsgerichtshof, eine Frist zur Behebung eines verfassungswidrigen Gesetzes zu setzen.
Ein sogenannter "Gesetzesvorbehalt"
Spielt eine Rolle beim Beitritt neuer Mitgliedsstaaten zur EU.
Spielt eine Rolle bei der Einschränkung von Grundrechten.
Spielt eine Rolle beim Abschluss völkerrechtlicher Verträge.
Die in der Judikatur des Verfassungsgerichtshofs entwickelte Wesensgehaltssperre
Schützt den Wesensgehalt von Grundrechten vor Veränderung.
Spielt eine Rolle beim Verbot der Nachzensur in Österreich.
Verbietet in Österreich jegliche Vorzensur
Schützt die Grundbausteine der österreichischen Verfassung vor Veränderung ohne Volksabstimmung
Der Internet-Provider kann im Zusammenhang mit der Verbreitung illegaler Inhalte nach dem klassischen strafrechtlichen Täterschafsmodell.
Als Anstifter angesehen werden.
Als unmittelbarer Täter angesehen werden
Als Beitragstäter angesehen werden.
Als Bestimmungstäter angesehen werden
Wer als Service (Host) Provider tätig ist,
Muss im Falle tatsächlicher Kenntnis von strafrechtswidrigen Inhalten auf seinen Servern den Zugriff auf solche Inhalte unverzüglich sperren oder diese Inhalte löschen
Hat den Datenbestand auf seinen Servern laufend anhand aktueller Überwachtungstools auf illegale Inhalte zu prüfen.
Hat den Datenbestand auf seinen Servern regelmäßig stichprobenartig auf illegale Inhalte zu prüfen.
Hat keinerlei Überwachungspflicht in Bezug auf die Inhalte seinen Servern.
Das behördliche "Abhören" Ihrer E-Mail-Kommunikation
Ist näher im Strafgesetzbuch (StGB) geregelt.
Setzt den Verdacht einer (schwerwiegenden) gerichtlich strafbaren Handlung voraus.
Bedarf grundsätzlich einer gerichtlichen Genehmigung.
Kann bei Gefahr im Verzug gemäß Strafprozessordnung (StPO) durch die Sicherheitsbehörde genehmigt werden
Als Content Provider im Rechtssinne gilt,
Wer Inhalt selbst generiert und ins Internet stellt
Wer fremde Inhalte moderiert
Wer einen Hyperlink auf fremde Inhalte setzt.
Wer Anlagen (Server) betreibt und dort für Dritte Speicherplatz bereitstellt.
Wer fremde Inhalte spiegelt
Die österreichische Regelungen zur Providerhaftung
Finden sich vorwiegend im Telekommunikationsgesetz 2003.
Gehen zum Teil über die Vorgaben der einschlägigen EU-Richtlinie hinaus
Finden sich vorwiegend im E-Commerce-Gesetz 2001
Haben "Filterfunktion" und sind der Straf- und zivilrechtlichen Deliktsprüfung quasi vorgeschaltet.
Widerspricht eine EU-Verordnung einer österreichischen Landesverfassung,
So hat die EU-Verordnung Anwendungsvorrang.
So hat das österreichische Landes-Verfassungsgesetz Anwendungsvorrang.
So sind beide Rechtsakte schwebend unwirksam, bis der EuGH den Konflikt mit Bindungswirkung entschieden hat.
Das rechtsstaatliche Grundprinzip
Kann von der EU-Kommission mit der Zustimmung des EU-Parlament eingeschränkt werden
Ist ein Grundprinzip der österreichischen Verfassung
Kann mit Erlass des Bundesrats eingeschränkt werden
"Mahnschreiben" der EU-Kommission spielen eine Rolle im Zusammenhang mit
Dem Beitritt neuer Mitgliedstaaten, die den Beitrittsvertrag nicht unterzeichnen.
Der innerstaatlichen Umsetzung von EU-Verordnungen.
Der innerstaatlichen Umsetzung von EU-Richtlinien.
Wenn im Bundesgesetz das Datum des Inkrafttretens fehlt,
Tritt es grundsätzlich um 0 Uhr des Tages nach dem Tag der Kundmachung in Geltung
Ist das Gesetz ab dem 1. Tag des Folgemonats gültig.
Dann liegt eine Gesetzeswidrigkeit vor.
Aus völkerrechtlicher Sicht kann ein Staat
Seine StaatsbürgerInnen im Inland nach nationalem Recht regeln
Sein Recht beliebig im Ausland ausüben
Nicht-StaatsbürgerInnen im Inland nach nationalem Recht regeln
Das Vorratsdatenspeicherungsgesetz
Gilt in Österreich, wird aber nicht umgesetzt.
Gilt in Österreich nicht.
Hat zu einem Verfahren vor dem VfGH und dem EuGH geführt.
Beschlüsse von IGOs
Sind, was ihre Rechtswirkung betrifft, im Gründungsvertrag der IGO näher geregelt.
Sind manchmal auch für Nicht-Mitgliedstaaten der IGO verbindlich.
Sind nie verbindlich für deren Mitgliedstaaten, sondern immer nur Empfehlungen.
Das E-Commerce-Gesetz (ECG)
Dient zur Umsetzung einer EU-Richtlinie
Dient nur zur Umsetzung eines völkerrechtlichen Vertrages
Hat keinen gemeinschaftsrechtlichen Hintergrund.
Die Legaldefinition
Dient zur Einschränkung des Geltungsbereiches einer Rechtsnorm.
Spielt eine Rolle im EU-Recht.
Dient als Etappe in jeder Rechtsnorm
Legaldefinitionen...
Gelten stets nur für die konkrete Rechtsnorm, in der sie zu finden sind.
Sind automatisch immer zwingender Bestandteil eines Bundesgesetzes.
Beschreiben einen zu definierenden Begriff im Idealfall möglichst formal und präzise.
Das NS-Verbot
Wurde mit dem Beitritt in die EU ungültig.
Schränkt das Grundrecht auf Meinungsfreiheit in Österreich ein.
Hat Verfassungsrang.
Das E-Commerce-Gesetz
Beinhaltet unter anderem eine Regelung zum sogenannten Herkunftslandprinzip.
Beinhaltet unter anderem eine Regelung zum sogenannten Universalitätsprinzip.
Enthält nicht nur genau das, was durch die EU-RL vorgegeben war.
Gilt nicht ausschließlich für entgeltlich agierende Provider.
Ein Host Provider...
Stellt eigene Inhalte und Dienstleistungen aktiv zur Verfügung, spiegelt oder moderiert fremde Inhalte.
Vermittelt Zugang zu einem Informationsnetz oder übermittelt darin
Speichert fremde Inhalte im Auftrag von Kunden und betreibt Anlagen zur Bereitstellung von Diensten und Inhalten.
Beitragstäter ist...
Jemand, der in sonstiger Weise vorsätzlich oder fahrlässig zur Ausführung einer strafbaren Handlung beiträgt.
Jemand der eine dem Wortlaut eines bestimmten Tatbestandes entsprechende Ausführungshandlung vornimmt.
Ist jemand, der vorsätzlich einen anderen zur Ausführung einer strafbaren Handlung veranlasst.
Bestimmungstäter ist
Jemand, der in sonstiger Weise vorsätzlich oder fahrlässig zur Ausführung einer strafbaren Handlung beiträgt.
Ist jemand, der vorsätzlich einen anderen zur Ausführung einer strafbaren Handlung veranlasst.
Jemand der eine dem Wortlaut eines bestimmten Tatbestandes entsprechende Ausführungshandlung vornimmt.
Unmittelbarer Täter ist
Jemand, der in sonstiger Weise vorsätzlich oder fahrlässig zur Ausführung einer strafbaren Handlung beiträgt.
Jemand der eine dem Wortlaut eines bestimmten Tatbestandes entsprechende Ausführungshandlung vornimmt.
Ist jemand, der vorsätzlich einen anderen zur Ausführung einer strafbaren Handlung veranlasst.
Content-Provider
Speichert fremde Inhalte im Auftrag von Kunden und betreibt Anlagen zur Bereitstellung von Diensten und Inhalten.
Stellt eigene Inhalte und Dienstleistungen aktiv zur Verfügung, spiegelt oder moderiert fremde Inhalte.
Vermittelt Zugang zu einem Informationsnetz oder übermittelt darin Informationen.
Access-Provider (ISP/Carrier)
Stellt eigene Inhalte und Dienstleistungen aktiv zur Verfügung, spiegelt oder moderiert fremde Inhalte.
Vermittelt Zugang zu einem Informationsnetz oder übermittelt darin Informationen.
Speichert fremde Inhalte im Auftrag von Kunden und betreibt Anlagen zur Bereitstellung von Diensten und Inhalten.
Stufenbau der Rechtsordnung
Verfassungsgesetz (Grundprinzipien, Grundbausteine) -> EU-Recht -> einfaches Verfassungsgesetz -> einfaches Gesetz -> Verordnung -> Urteil, Beschluss
EU-Recht -> Verfassungsgesetz (Grundprinzipien, Grundbausteine) -> einfaches Verfassungsgesetz -> Verordnung -> Urteil, Beschluss -> einfaches Gesetz
Verfassungsgesetz (Grundprinzipien, Grundbausteine) -> einfaches Verfassungsgesetz -> EU-Recht -> Verordnung -> einfaches Gesetz -> Urteil, Beschluss
Ist ein Service Provider (= Host Provider) gezwungen auf illegale Inhalte immer, manchmal oder gar nicht zu prüfen?
Gezwungen
Gar nicht
Manchmal
Eine EU-Richtlinie
Kann von der EU-Kommission mit Beschluss als direkt anwendbar erklärt werden
Ist automatisch für alle Mitgliedstaaten verbindlich
Ist automatisch für die Bürger/innen aller Mitgliedstaaten verbindlich
Zwei Mahnschreiben sind rechtliche Voraussetzung dafür, dass
Ich in AT eine Urheberrechtsverletzung zivilrechtlich einklagen kann
Die EU-Kommission einen Mitgliedstaat wegen Vertragsverletzung beim EuGH klagen kann
Ein Host Provider verpflichtet ist, illegalen Content vom Server zu löschen oder zu sperren
Das sogenannte Personalitätsprinzip besagt, dass
Staaten auch das Verhalten ihrer eigenen Staatsbürger im Ausland rechtlich regeln dürfen
Eine Person immer die Staatsbürgerschaft ihres Wohnsitzstaates besitzen muss
Staaten in völkerrechtlichen Verträgen das Verhalten beliebiger Personen regeln dürfen
International Governmental Organizations (=IGOs) können
Verbindliche Beschlüsse fassen, wenn das in ihrem Gründungsvertrag steht
Ausnahmslos nur Empfehlungen verabschieden
Verbindliche Beschlüsse fassen, wenn das in der UNO-Satzung vorgesehen ist
Auch andere Gebilde als Staaten als Mitglieder aufnehmen
Herr X sitzt in Wien. Er hackt und löscht via Internet einen Server des französischen Innenministeriums in Paris.
Diese Straftat kann im Geltungsbereich des AT-Strafrechts und des FR-Strafrechts liegen
Diese Straftat liegt nicht im Geltungsbereich des AT-Strafrechts
Diese Straftat liegt im Geltungsbereich des AT-Strafrechts
Die einzelnen Grundrechte sind
In erster Linie zwischen Bürger/in und Staat wirksam
In der Europäischen Menschenrechtskonvektion einfachgesetzlich verankert
Zugleich Grundbausteine der osterreichen Verfassung
Wenn eine EU-Verordnung einem österreichischen (einfachen) Verfassungsgesetz widerspricht
Entscheidet diesen Konflikt der Verfassungsgerichtshof
Geht das innerstaatliche Verfassungsgesetz der EU-Verordnung vor
Geht die EU-Verordnung dem innerstaatlichen Verfassungsgesetz vor
Entscheidet diesen Konflikt die EU-Kommission
Das sogenannte Internationale Privatrecht
Ist von der Rechtsqualität der Völkerrecht
Ist von der Rechtsqualität her innerstaatliches Recht und regelt, welches nationale Privatrecht auf grenzüberschreitende Sachverhalte anzuwenden ist
Sieht vor, wo man einem Schuldner im Ausland klagen kann
Wer eine fremde Website auf seinem Server spiegelt(hostet)
Ist kein Service Provider
Kann bei Vorliegen illegaler Inhalte als unmittelbarer Täter eingestuft werden
Ist Content Provider
Der Grundsatz der Relativität völkerrechtlicher Rechte und Pflichten besagt, dass
Die gesamte internationale (Schieds-) Gerichtsbarkeit auf dem Prinzip freiwilliger Unterwerfung beruht
Z.B: völkerrechtliche Verträge nur zwischen den Vertragsparteien Rechtswirkungen entfalten
Die Staaten oft sehr unterschiedliche, nationale Vorschriften haben (Territorialitätsprinzip)
Wenn ein zivilrechtlicher Anspruch grenzüberschreitend durchgesetzt werden soll
Geht es um Fragen des Internationalen Privatrechts
Spielen Gerichtsstands und Vollstreckungsübereinkommen eine wichtige Rolle
Kommt es entscheidend auf das Herkunftslandprinzip an
IGOs unterscheiden sich von INGOs
Durch ihren Dachverbrandscharakter
Durch den völkerrechtlichen Gründungsvertrag
Durch Kontakte zu zahlreichen Regierungen
Durch die Mitgliedschaft (Staaten)
Nationale Rechtsnormen gegen Spam
Sind strenger, wenn das opt out-Prinzip dominiert
Sind strenger, wenn das opt in-Prinzip dominiert
Dürfen aus dem Ausland ins Inland gesendete Emails rechtlich erfassen
Im Stufenbau der österreichischen Rechtsordnung
Steht das EU-Recht zwischen den Grundbausteinen der Verfassung und einfachen Verfassungsgesetzen
Spielt das EU-Recht direkt keine Rolle, weil es ja erst in AT-Recht umgesetzt werden muss
Geht das EU-Recht jeglichem innerstaatlichen Recht vor
Verweist einer der Hyperlinks auf Ihrer privaten Homepage auf illegalen Inhalt, so
Ist auf jeden Fall der Content Provider des illegalen Inhalts haftbar
Ist auf jeden Fall der Host Provider haftbar
Legt das E-Commerce-Gesetz für Sie wichtige Haftungsfreistellungen fest
Sind Sie nur dann haftbar, wenn Sie sie nicht in zumutbarem Ausmaß von Zeit zu Zeit kontrollieren
Sind Sie auf jeden Fall voll haftbar
Im Sinne der österreichischen Regelungen zur Providerhaftung ist ein Service Provider
Dem Carrier nicht gleichgestellt
Weder a) noch b) sondern jemand der Inhalte ins Netz stellt
Ein Provider, der Daten hostet und seinen Kunden Speicherplatz anbietet
Nicht immer haftungsfrei
Ein Provider, der bloss die Einwahl ins Internet
Im Sinne der österreichischen Regelungen zur Providerhaftung ist ein Content Provider
Nie haftungsfrei
Ein Provider, der bloß die Einwahl ins Internet
Weder a) noch b) sondern jemand der Inhalte ins Netz stellt
Ein Provider, der Daten hostet und seinen Kunden Speicherplatz anbietet
Dem Carrier nicht gleichgestellt
Wer die Haftungsfreistellung des E-Commerce-Gesetzes nicht erfüllt,
Haftet eventuell straf- und/oder zivilrechtlich (nähere Prüfung erforderlich).
Haftet immer automatisch straf- und zivilrechtlich.
Ist deswegen kein Provider im Sinne des Gesetzes.
Der Gesetzgeber kann nationale Gesetze...
... für seine Staatsbürger im Inland erlassen
... für nicht Staatsbürger im Inland erlassen
... für einen beliebigen Geltungsbereich erlassen
Im Zusammenhang mit der Providerhaftung bedeutet "unverzüglich"
Ohne schuldhaftes Zögern.
Zumindest zum 1. Des dem Ereignis folgenden Kalendermonats.
In Echtzeit.
Sobald man illegalen Content auf seinem Server entdeckt, ist der bloße Besitz strafbar oder nicht?
Nein
Ja
Das Grundrecht auf Meinungsfreiheit umfasst beispielsweise auch
Das Recht auf Vertraulichkeit meiner privaten Telefongespräche und Chats.
Das Recht, persönliche Gedanken in einem Weblog zu publizieren.
Das Recht auf Schutz meiner persönlichen Daten.
Beispiele für das EU-Primärrecht sind:
Beitrittsverträge für die 28 Mitgliedstaaten
Europäische Menschenrechtskonvention
EU-RL
Grundbausteine
Liegen über dem Verfassungsrang
Können von der EU überstimmt werden
Können vom österreichischen Parlament mit 1/2 Quorum und 2/3 Mehrheit geändert werden
Der Artikel aus der EU-RL zu Cookies (Name vergessen):
Ist in Österreich nicht gültig
Ist in Österreich gültig, muss aber nicht umgesetzt werden
Etwas über seinen Inhalt
Wenn ein Anbieter durch das EKG nicht freigestellt werden konnte
Bedeutet dies, dass der Anbieter nach dem Zivil- und Strafrecht schuldig ist
Das bedeutet, dass der Anbieter nach dem Zivil- und Strafrecht schuldig sein kann
Das bedeutet, dass er tatsächlich nicht Anbieter
Folgende Institutionen zählen zu den Organen der EG:
Die Europäische Kommission
Der Europäische Gerichtshof
Die Europäische Menschenrechtskonvention
Folgende Aussagen sind in Bezug auf Demokratie richtig:
Eine horizontale Gewaltentrennung wird in den Verfassungen von demokratischen Staaten regelmäßig vorgesehen.
Gemäß Art. 1 B-VG ist Österreich ist eine demokratische Republik.
In einer Demokratie sind alle Staatsfunktionen typischerweise in einem Organ vereint.
Das Flaggenprinzip ist eine Erweiterung für
Das Territorialitätsprinzip legt die „Staatsangehörigkeit“ bei Schiffen und Luftfahrzeugen entsprechend deren Registrierungsstaat fest.
Das Universalitätsprinzip und regelt die „Staatsangehörigkeit“ je nach Ort der Registrierung von Fahrzeugen.
Das Personalitätsprinzip und regelt die Staatsangehörigkeit für alle Personen, die an einem Ort zusammenkommen.
Zu den Begriffen “Sachverhalt” und “Tatbestand” und “Rechtsfolge” sind folgende Aussagen richtig:
Die Konsequenz eines erfüllten Tatbestands wird Rechtsfolge genannt.
Der Sachverhalt beschreibt eine Situation, auf die eine Rechtsnorm angewandt wird.
Ein Tatbestand muss immer zur Gänze erfüllt sein, damit seine Anwendung korrekt ist.
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