Herzlich willkommen zum Schweiz-EU-Quiz
Forum Demokratie und Menschenrechte
Beim Rahmenabkommen geht es tatsächlich um die einseitige und verpflichtende Übernahme von EU-Recht durch die Schweiz und die Unterstellung unter das Gericht der Gegenpartei, den EU-Gerichtshof EuGH.
Beim Rahmenabkommen geht es tatsächlich um die einseitige und verpflichtende Übernahme von EU-Recht durch die Schweiz und die Unterstellung unter das Gericht der Gegenpartei, den EU-Gerichtshof EuGH.
Beim Rahmenabkommen geht es tatsächlich um die einseitige und verpflichtende Übernahme von EU-Recht durch die Schweiz und die Unterstellung unter das Gericht der Gegenpartei, den EU-Gerichtshof EuGH.
Beim Rahmenabkommen geht es tatsächlich um die einseitige und verpflichtende Übernahme von EU-Recht durch die Schweiz und die Unterstellung unter das Gericht der Gegenpartei, den EU-Gerichtshof EuGH.
Es ist so, dass das institutionelle Rahmenabkommen das Ende des Bilateralismus bedeutet. «Das ist kein Bilateralismus mehr, sondern Unilateralismus.» Das Zitat stammt von Carl Baudenbacher. Er ist Professor und war Präsident des EFTA-Gerichtshofs. Mit dem Abkommen werden wir kein Verhältnis mehr auf Augenhöhe haben, sondern ein Unterordnungsverhältnis und eine Einbindung in die EU-Institutionen.
Es ist so, dass das institutionelle Rahmenabkommen das Ende des Bilateralismus bedeutet. «Das ist kein Bilateralismus mehr, sondern Unilateralismus.» Das Zitat stammt von Carl Baudenbacher. Er ist Professor und war Präsident des EFTA-Gerichtshofs. Mit dem Abkommen werden wir kein Verhältnis mehr auf Augenhöhe haben, sondern ein Unterordnungsverhältnis und eine Einbindung in die EU-Institutionen.
Es ist so, dass das institutionelle Rahmenabkommen das Ende des Bilateralismus bedeutet. «Das ist kein Bilateralismus mehr, sondern Unilateralismus.» Das Zitat stammt von Carl Baudenbacher. Er ist Professor und war Präsident des EFTA-Gerichtshofs. Mit dem Abkommen werden wir kein Verhältnis mehr auf Augenhöhe haben, sondern ein Unterordnungsverhältnis und eine Einbindung in die EU-Institutionen.
Es ist so, dass das institutionelle Rahmenabkommen das Ende des Bilateralismus bedeutet. «Das ist kein Bilateralismus mehr, sondern Unilateralismus.» Das Zitat stammt von Carl Baudenbacher. Er ist Professor und war Präsident des EFTA-Gerichtshofs. Mit dem Abkommen werden wir kein Verhältnis mehr auf Augenhöhe haben, sondern ein Unterordnungsverhältnis und eine Einbindung in die EU-Institutionen.
Das ist richtig!
Der Anteil der Exporte aus der Schweiz in die EU hat von 2001 bis 2017 von 63 auf 45% abgenommen. Ohne Grossbritannien waren es sogar nur noch 40%!
Das ist richtig!
Der Anteil der Exporte aus der Schweiz in die EU hat von 2001 bis 2017 von 63 auf 45% abgenommen. Ohne Grossbritannien waren es sogar nur noch 40%!
Das ist leider falsch.
Der Anteil der Exporte aus der Schweiz in die EU hat von 2001 bis 2017 von 63 auf 45% abgenommen. Ohne Grossbritannien waren es sogar nur noch 40%!
Das ist leider falsch.
Der Anteil der Exporte aus der Schweiz in die EU hat von 2001 bis 2017 von 63 auf 45% abgenommen. Ohne Grossbritannien waren es sogar nur noch 40%!
1. | Schweiz | |
2. | Niederlande | |
3. | Schweden | |
4. | Vereinigtes Königreich | |
5. | Singapur | |
6. | USA | |
7. | Finnland | |
8. | Dänemark | |
9. | Deutschland | |
10. | Irland |
1. | Schweiz | |
2. | Niederlande | |
3. | Schweden | |
4. | Vereinigtes Königreich | |
5. | Singapur | |
6. | USA | |
7. | Finnland | |
8. | Dänemark | |
9. | Deutschland | |
10. | Irland |
1. | Schweiz | |
2. | Niederlande | |
3. | Schweden | |
4. | Vereinigtes Königreich | |
5. | Singapur | |
6. | USA | |
7. | Finnland | |
8. | Dänemark | |
9. | Deutschland | |
10. | Irland |
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2. | Niederlande | |
3. | Schweden | |
4. | Vereinigtes Königreich | |
5. | Singapur | |
6. | USA | |
7. | Finnland | |
8. | Dänemark | |
9. | Deutschland | |
10. | Irland |
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...schwächen | ...stärken | |
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Exekutiven | ||
Vernehmlassungskultur | ||
Föderalismus | ||
Direkte Demokratie |
Hier noch zwei Blog-Artikel mit Detailinformationen:
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„Dieses Schiedsgericht ist nicht wirklich unabhängig. Es ist an die Leine des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) gebunden. Wann immer ein Streitfall EU-Recht betrifft - das ist fast immer der Fall -, muss das Schiedsgericht die Auslegung des EU-Gerichts anfordern. Und diese ist bindend. Das Schiedsgericht darf in seinen Entscheiden von der Auslegung nicht abweichen.“
So Professor Paul Widmer in einem NZZ-Beitrag über das Rahmenabkommen (Link).
„Viel Macht beim EuGH: Das Schiedsgericht könnte nur entscheiden, wenn kein EU-Recht gilt. Und das ist praktisch nie.“
So titelt ein SRF-Beitrag über das Schiedsgericht im Rahmenabkommen (Link).
„Dieses Schiedsgericht ist nicht wirklich unabhängig. Es ist an die Leine des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) gebunden. Wann immer ein Streitfall EU-Recht betrifft - das ist fast immer der Fall -, muss das Schiedsgericht die Auslegung des EU-Gerichts anfordern. Und diese ist bindend. Das Schiedsgericht darf in seinen Entscheiden von der Auslegung nicht abweichen.“
So Professor Paul Widmer in einem NZZ-Beitrag über das Rahmenabkommen (Link).
„Viel Macht beim EuGH: Das Schiedsgericht könnte nur entscheiden, wenn kein EU-Recht gilt. Und das ist praktisch nie.“
So titelt ein SRF-Beitrag über das Schiedsgericht im Rahmenabkommen (Link).
„Dieses Schiedsgericht ist nicht wirklich unabhängig. Es ist an die Leine des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) gebunden. Wann immer ein Streitfall EU-Recht betrifft - das ist fast immer der Fall -, muss das Schiedsgericht die Auslegung des EU-Gerichts anfordern. Und diese ist bindend. Das Schiedsgericht darf in seinen Entscheiden von der Auslegung nicht abweichen.“
So Professor Paul Widmer in einem NZZ-Beitrag über das Rahmenabkommen (Link).
„Viel Macht beim EuGH: Das Schiedsgericht könnte nur entscheiden, wenn kein EU-Recht gilt. Und das ist praktisch nie.“
So titelt ein SRF-Beitrag über das Schiedsgericht im Rahmenabkommen (Link).
„Dieses Schiedsgericht ist nicht wirklich unabhängig. Es ist an die Leine des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) gebunden. Wann immer ein Streitfall EU-Recht betrifft - das ist fast immer der Fall -, muss das Schiedsgericht die Auslegung des EU-Gerichts anfordern. Und diese ist bindend. Das Schiedsgericht darf in seinen Entscheiden von der Auslegung nicht abweichen.“
So Professor Paul Widmer in einem NZZ-Beitrag über das Rahmenabkommen (Link).
„Viel Macht beim EuGH: Das Schiedsgericht könnte nur entscheiden, wenn kein EU-Recht gilt. Und das ist praktisch nie.“
So titelt ein SRF-Beitrag über das Schiedsgericht im Rahmenabkommen (Link).