VGT-Infostand-Quiz
Die Lebenserwartung von Hühnern in ihrer Wildform liegt bei durchschnittlich 10 bis 15 Jahren.
Da es sich bei den in der Nutztierhaltung verwendeten Rassen jedoch um Qualzüchtungen handelt, sterben die Tiere auch bei optimaler Haltung bereits wesentlich früher an den gesundheitlichen Folgen der "Leistungsmaximierung".
Masthühner werden nach 4-6 Wochen getötet; Legehennen nach ca. 1 bis 1 1/2 Jahren, wenn ihre Legeleistung nachlässt. Aufgrund der miserablen Haltungsbedingungen in Tierfabriken und der fehlenden medizinischen Versorgung sterben viele Tiere jedoch bereits vor der Tötung.
Die Lebenserwartung von Hühnern in ihrer Wildform liegt bei durchschnittlich 10 bis 15 Jahren.
Da es sich bei den in der Nutztierhaltung verwendeten Rassen jedoch um Qualzüchtungen handelt, sterben die Tiere auch bei optimaler Haltung bereits wesentlich früher an den gesundheitlichen Folgen der "Leistungsmaximierung".
Masthühner werden nach 4-6 Wochen getötet; Legehennen nach ca. 1 bis 1 1/2 Jahren, wenn ihre Legeleistung nachlässt. Aufgrund der miserablen Haltungsbedingungen in Tierfabriken und der fehlenden medizinischen Versorgung sterben viele Tiere jedoch bereits vor der Tötung.
In Österreich schlüpfen jährlich ca. 18 Millionen Küken in der Legehennenzucht. Ca. 50% davon sind männlich, diese gelten als "unwirtschaftlich" und stellen ein ungewolltes "Nebenprodukt" dar: sie können selbst keine Eier legen und sind aufgrund ihrer Rasse für die Intensivmast ungeeignet.
Ca. 3/4 der männlichen Küken werden mittels CO2-Vergasung getötet. Das Schreddern von Küken ist seit Anfang 2023 verboten, allerdings wurde diese Methode in Österreich kaum angewendet. Ein kleiner Teil der Küken wird trotz der geringeren Wirtschaftlichkeit gemästet, v.a. im Bio-Bereich.
Seit der Tierschutznovelle von 2022 dürfen Küken nicht mehr "sinnlos" getötet werden, das Töten zum Zweck der Futtermittelgewinnung (z.B. für Zoos und Greifvogelstationen) ist aber weiterhin erlaubt. An den Tötungszahlen hat das aber kaum etwas geändert.
In Österreich schlüpfen jährlich ca. 18 Millionen Küken in der Legehennenzucht. Ca. 50% davon sind männlich, diese gelten als "unwirtschaftlich" und stellen ein ungewolltes "Nebenprodukt" dar: sie können selbst keine Eier legen und sind aufgrund ihrer Rasse für die Intensivmast ungeeignet.
Ca. 3/4 der männlichen Küken werden mittels CO2-Vergasung getötet. Das Schreddern von Küken ist seit Anfang 2023 verboten, allerdings wurde diese Methode in Österreich kaum angewendet. Ein kleiner Teil der Küken wird trotz der geringeren Wirtschaftlichkeit gemästet, v.a. im Bio-Bereich.
Seit der Tierschutznovelle von 2022 dürfen Küken nicht mehr "sinnlos" getötet werden, das Töten zum Zweck der Futtermittelgewinnung (z.B. für Zoos und Greifvogelstationen) ist aber weiterhin erlaubt. An den Tötungszahlen hat das aber kaum etwas geändert.
- die Flyer sollten im öffentlichen Raum verteilt werden
- die Flugblätter müssen politischen Inhalt haben (sie dürfen nicht gewerblich sein!)
- weder der Fließverkehr noch die Aufmerksamkeit von Auto-Lenker:innen darf unverhältnismäßig behindert werden
- die Flyer sollten im öffentlichen Raum verteilt werden
- die Flugblätter müssen politischen Inhalt haben (sie dürfen nicht gewerblich sein!)
- weder der Fließverkehr noch die Aufmerksamkeit von Auto-Lenker:innen darf unverhältnismäßig behindert werden
Wenn man auf Besucher:innen oder (neue/potentielle) Aktivist:innen zugeht, muss man im Hinterkopf behalten, dass man dabei den VGT vertritt, und sich dementsprechend professionell verhalten.
Man sollte daher zum einen bemüht sein, bestmöglich beratend zur Seite zu stehen. Das bedeutet zugleich, dass man jederzeit auf andere Personen am Stand verweisen kann und auch sollte, wenn man das Gefühl hat, Fragen nicht ausreichend beantworten zu können. Wenn Passant:innen gar nicht an einem Austausch über Tierschutz interessiert sind und immer wieder zu beliebigen Themen "ablenken", kann man das Gespräch auch jederzeit abbrechen.
Zum anderen ist der Infostand ein Ort, an dem Gleichgesinnte zusammenkommen und sich austauschen können. Für einen respektvollen Umgang miteinander gilt der VGT-Verhaltenscodex (siehe Gruppenbild in der Signal-Gruppe). Bei Sorgen, Anliegen und Beschwerden, seien diese intern unter den Aktivist:innen oder auch allgemein den Aktivismus betreffend, kann man sich jederzeit an die Betreuungsperson für Aktivist:innen wenden.
Wenn man auf Besucher:innen oder (neue/potentielle) Aktivist:innen zugeht, muss man im Hinterkopf behalten, dass man dabei den VGT vertritt, und sich dementsprechend professionell verhalten.
Man sollte daher zum einen bemüht sein, bestmöglich beratend zur Seite zu stehen. Das bedeutet zugleich, dass man jederzeit auf andere Personen am Stand verweisen kann und auch sollte, wenn man das Gefühl hat, Fragen nicht ausreichend beantworten zu können. Wenn Passant:innen gar nicht an einem Austausch über Tierschutz interessiert sind und immer wieder zu beliebigen Themen "ablenken", kann man das Gespräch auch jederzeit abbrechen.
Zum anderen ist der Infostand ein Ort, an dem Gleichgesinnte zusammenkommen und sich austauschen können. Für einen respektvollen Umgang miteinander gilt der VGT-Verhaltenscodex (siehe Gruppenbild in der Signal-Gruppe). Bei Sorgen, Anliegen und Beschwerden, seien diese intern unter den Aktivist:innen oder auch allgemein den Aktivismus betreffend, kann man sich jederzeit an die Betreuungsperson für Aktivist:innen wenden.