International Contracts
International Contracts Quiz
Test your knowledge of international contracts and private international law with our comprehensive quiz! This quiz covers a wide range of topics, including collision norms, private law regulations, and the CISG. Enhance your understanding of these crucial legal concepts.
- 50 challenging questions
- Multiple choice format
- Score points with correct answers
Was regelt eine Kollisionsnorm? (1 Punkt)
Ob Straf- oder Zivilrecht Anwendung findet
Ob eine Genehmigung grenzüberschreitende Wirkung hat.
Welche Rechtsordnung bei grenzüberschreitenden Sachverhalten zur Anwendung kommt.
Die inhaltliche Regelung der anzuwendenden Rechtsordnung.
Was regelt eine Sachnorm? (1 Punkt)
Die inhaltliche Regelung der anzuwendenden Rechtsordnung.
Das anzuwendende Prozessrecht.
Das anzuwendende Verfahrensrecht.
Was regelt das Forum? (2 Punkte)
Welche Verwaltungsbehörde für einen VA zuständig ist.
Welches Gericht zuständig ist.
Welches Schiedsgericht zuständig ist
Welche Form für einen Vertrag gilt.
Wann hat ein Sachverhalt eine Verbindung zu einem ausländischen Staat? (4 Punkte)
Wenn beide Staaten ein Konsularabkommen geschlossen haben.
Wenn Vertragsparteien aus unterschiedlichen Ländern kommen.
Wenn zwei deutsche Vertragschließende französisches Recht wählen.
Wenn die Parteien eines Vertrages das Recht eines dritten Staates wählen
Wenn ein Deutscher in Rom einen Unfall mit einem Spanier hat
Welche Grundgedanken hat das IPR? (2 Punkte)
Die grundsätzliche Gleichwertigkeit aller Rechtsordnungen.
Es soll die Rechtsordnung gefunden werden, die für den inländischen Richter am einfachsten anzuwenden ist.
Es soll die Rechtsordnung gefunden werden, zu welcher der Sachverhalt die engste Verbindung hat.
Auf inländische Sachverhalte darf nie ausländisches Recht angewandt werden.
Wodurch wird der Grundsatz der Gleichwertigkeit aller Rechtsordnungen im IPR durchbrochen? (1 Punkt)
Mit der Ordre-Public-Klausel.
Mit der Ordre-Republic-Klausel
Wie ist eine Norm generell aufgebaut? (1 Punkt)
Aus Tatbestand und Rechtsfolge.
Aus Tatbestand und Haftungsfolge.
Aus Tatbestand und Verweisungsfolge.
Welche Anknüpfungspunkte gibt es im Internationalen Privatrecht (IPR)? (6 Punkte)
Staatsangehörigkeit
Wohnsitz / gewöhnlicher Aufenthalt
Ort der Antragstellung bei einer Behörde
Handlungsort
Erfolgsort
Belegenheitsort (lex rei sitae)
Gerichtsort (lex fori)
Womit beginnt die Prüfung, welches Recht anwendbar ist? (2 Punkt)
Mit der Frage des Auslandsbezuges des Sachverhalts (Art. 3 EGBGB)
Mit der Frage, ob der ordre public greift (Art. 6 EGBGB)
Mit der Frage, ob die Rom I-VO anwendbar ist (vgl. Art. 1 Rom I-VO)
Welches Recht geht bei einem internat. Schuldvertrag generell vor? (2 Punkte)
Das gem. Art. 4 Rom I-VO anzuwendende Recht
Das von den Parteien gewählte Recht (vgl. Art. 3 Rom I-VO)
Das Recht des gewöhnlichen Aufenthalts (vgl. Art. 19 Rom I-VO)
Kann ein Grundstücks-Kaufvertrag auch privatschriftlich geschlossen werden? (2 Punkte)
Nein, da gem. deutschem Recht die notarielle Beurkundung zwingend ist
Ja, wenn die anzuwendende Rechtsordnung dies vorsieht
Nein, da wegen der in allen Staaten bestehenden Registrierungspflicht von Grundstücksgeschäften die Privatschriftlichkeit immer ausgeschlossen ist
Nein, weil dadurch die Sicherheitsinteressen des betroffenen Staates tangiert sind
Was passiert, wenn das ausländische Kollisionsrecht auf deutsches Recht zurückverweist? (2 Punkte)
Das deutsche Kollisionsrecht verweist an den Staat zurück
Das deutsche Kollisionsrecht verweist an einen dritten Staat
Das EGBGB nimmt die Rückverweisung an und verweist weiter
Das EGBGB nimmt die Rückverweisung an und verweist nicht weiter
Welches Recht ist bei Rückverweisung eines IPR anzuwenden, auf welches das EGBGB zunächst verwiesen hatte? (2 Punkte)
Das ausländische Sachrecht, auf welches das EGBGB verwiesen hatte
Das ausländische IPR
Das deutsche Sachrecht
In welcher Art verweist das EGBGB grundsätzlich? (1 Punkt)
In Form der Gesamtnormverweisung
In Form der Sachnormverweisung
In anderer Form, welche in der Rom I-VO geregelt ist
Wann gilt die Gesamtnormverweisung ausnahmsweise nicht? (2 Punkte)
Wenn dies dem Sinn der Verweisung widerspräche
Wenn das ausländische IPR zurückverweist
Wenn das EGBGB ausnahmsweise nur auf das Sachrecht verweist
Was kann das ausländische Recht tun, wenn das EGBGB auf es verweist? (3 Punkte)
Die Verweisung annehmen
Zurückverweisen
Die Verweisung ablehnen und damit den Fall beenden
Auf ein drittes Recht weiterverweisen
Auf die Rom II-VO verweisen
Welchen Rechtscharakter hat das CISG? (2 Punkte)
Sachrecht für den internationalen Warenkauf
Kollisionsrecht für den internationalen Warenkauf
Völkerrechtlicher Vertrag ohne Verbindlichkeit für Einzelen
EU-Verordnung, die direkt anwendbar ist (sekundäres EU-Recht)
Deutsches Sachrecht
Findet das CISG Anwendung auf den Warenkauf für den Privatgebrauch? (2 Punkte)
Ja, wenn der Verkäufer vor oder bei Vertragsschluss weder wusste noch wissen musste, dass die Ware für einen solchen Gebrauch gekauft wurde
Generell nicht, da das CISG nur Kaufleute erfasst (vgl. Art. 1 Abs. 1 CISG)
Nein, wenn der Verkäufer vor oder bei Vertragsschluss wusste, dass die Ware für einen solchen Gebrauch gekauft wurde
Ist das CISG für Haftungsfragen in Bezug auf Personenschäden durch die verkaufte Sache anwendbar? (2 Punkte)
Der IGH hat diese Frage bejaht, da die Haftung für derartige Folgeschäden ein allen Rechtsordnungen immanenter Grundsatz ist
Nein
Nein, weil die Rom II-VO dies ausschließt
Das CISG ist nationales Recht. Warum wird es dennoch als "international" bezeichnet? (2 Punkte)
Weil es auf einem internationalen Vertrag beruht
Weil es in sämtlichen Ländern, die es angenommen haben, wortgleich in deren jeweilige nationale Rechtsordnung übernommen worden ist
Weil der EuGH dessen internationale Geltung anerkannt hat (Agnonese-Urteil)
Weil es den "International Sale of Goods" regelt
Welche Rechte kann der Käufer geltend machen, wenn der Verkäufer seine aus CISG sich ergebenden Pflichten nicht erfüllt? (1 Punkt)
Er kann die in Art. 46 bis 52 und 74 bis 77 niedergelegten Rechte geltend machen
Keine, weil das CISG nicht die Folgeansprüche aus Vertragsverletzung regelt
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit das CISG Anwendung finden kann? (2 Punkte)
Es muss der formelle Anwendungsbereich des CISG eröffnet sein
Es muss der räumlich-persönliche Anwendungsbereich des CISG eröffnet sein
Es muss der prozessuale Anwendungsbereich des CISG eröffnet sein
Es muss der sachliche Anwendungsbereich des CISG eröffnet sein
Wie kann die Anwendbarkeit des CISG in einer Rechtswahlklausel ausgeschlossen werden? (1 Punkt)
"Dieser Vertrag unterliegt dem Recht XY unter Ausschluss des CISG"
Das CISG ist nur anwendbar, wenn ausdrücklich dafür optiert wird
Die Anwendbarkeit des CISG kann generell nicht ausgeschlossen werden
Welche Güter fallen unter den Regelungsbereich des CISG? (1 Punkt)
Waren als körperliche Gegenstände, Sachen
Forderungen
Immaterialgüterrechte (z. B. Patente), da sie sich auf Sachen beziehen
Gesellschaftsanteile, sofern darin Sachen verbrieft sind
Welche Geschäfte fallen nicht unter das CISG? (3 Punkte)
Tauschgeschäfte
Kaufverträge über Waren
Kompensationsgeschäfte
Dienstleistungsverträge
Verträge über die Lieferung herzustellender beweglicher körperlicher Gegenstände,sofern der Lieferverpflichtete die zur Herstellung erforderlichen Rohstoffe zur Verfügung zu stellen hat
Welchen Rechtscharakter hat die Rom I-VO? (3 Punkte)
Sachrecht für den internationalen Warenkauf
Kollisionsrecht für den internationalen Warenkauf
Kollisionsrecht für internationale Schuldverträge (mit Ausnahmen)
EU-Verordnung, die direkt anwendbar ist (sekundäres EU-Recht)
Deutsches Sachrecht
Wie steigen Sie in die Prüfung eines internationalen Kauf-Falles ein? (2 Punkte)
Über Art. 1 Abs. 1 Rom I-VO
Über Art. 3 EGBGB
Über Art. 3a EGBGB
Über Art. 6 EGBGB
Was gilt für die Anwendbarkeit der Rom I-VO, wenn das CISG Anwendung findet? (2 Punkte)
Die Rom I-VO gilt bei Anwendung des CISG subsidiär
Sofern das CISG Anwendung findet, ist die Anwendung der Rom I-VO ausgeschlossen
Die Frage stellt sich nicht, da das CISG immer Vorrang hat (vgl. Art. 3 Nr. 2 EGBGB)
Was gilt, wenn die Parteien eine Rechtswahl getroffen haben? (2 Punkte)
Die Bestimmung des anwendbaren Rechts richtet sich zunächst nach der gesetzlichen Zuweisung (vgl. z. B. Art. 6 Abs. 1 Rom I-VO)
Grundsätzlich geht die Rechtswahl der Parteien vor
Da die Rechtswahl beurkundet werden muss, kann sie nur vor einem Notar erfolgen
Kann eine Rechtswahl konkludent getroffen werden? (1 Punkt)
Ja
Nein, da sie ausdrücklich erfolgen muss (vgl. Art. 3 Abs. 1 S. 2 Alt. 1 Rom I-VO)
Wo sind ungerechtfertigte Bereicherung, Geschäftsführung ohne Auftrag und Verschulden bei Vertragsverhandlungen (cic) geregelt? (1 Punkt)
In der Rom I-VO
In der Rom II-VO
Welche Indizien sprechen für eine konkludente Rechtswahl? (4 Punkte)
Vereinbarung eines Gerichtsstandes
Vereinbarung eines gemeinsamen Erfüllungsortes
Vertrag mit Präambel
Vertrag auf Formularen aus einer Rechtsordnung
Nutzung juristischer Fachtermini einer bestimmten Rechtsordnung
Abschlussort
Zahlungswährung
Auf welche Art von Normen verweist die Rom I-VO? (1 Punkt)
Grundsätzlicher Verweis auf Sachnormen
Gesamtnormverweisung
Sachnormverweisung nur in Verbraucherschutzfragen
Sachnormverweisung nur in güterrechtlichen Fragen
Gelten für Verbraucherschutzfragen besondere Normen in der Rom I-VO? (2 Punkte)
Nur dann, wenn der Unternehmer seine berufliche oder gewerbliche Tätigkeit in dem Staat ausübt, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat
Wenn die Voraussetzungen des Art. 6 Abs. 1 Rom I-VO gegeben sind
Nur dann, wenn der Unternehmer seine berufliche oder gewebliche Tätigkeit auf irgendeine Weise (auch) auf den Staat ausrichtet, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat
. Was ist das Gesellschaftsstatut? (1 Punkt)
Das Recht, welches die Organisation der deutschen Gesellschaft (Staat) regelt
Das Recht, nach dem sämtliche Innen- und Außenbeziehungen der Gesellschaft geregelt sind
Das Recht, welches die Vorstandsgehälter regelt
Wie werden Fragen der Formgültigkeit gesellschaftlciher Rechtsakte angeknüpft? (2 Punkte)
Über das Gesellschaftsstatut (strittig)
Über Art. 11 EGBGB (strittig)
Über Art. 11 Rom I-VO (strittig)
Über Art. 21 Rom II-VO (strittig)
Was besagt die Sitztheorie? (2 Punkte)
Das Gesellschaftsstatut bestimmt sich nach dem Recht des Staates, in dem der Aufsichtsrat seinen Sitz hat
Das Gesellschaftsstatut bestimmt sich nach dem Recht des Staates, in dem die Gesellschaft ihren Verwaltungssitz hat
Das Gesellschaftsstatut bestimmt sich nach dem Recht des Staates, in dem die Gesellschaft ihren Personalbereich hat
Was besagt die Gründungstheorie? (2 Punkte)
Das Gesellschaftsstatut bestimmt sich nach dem Recht des Staates, in dem die Gesellschaft gegründet worden ist
Das Gesellschaftsstatut bestimmt sich nach dem Recht des Staates, in dem der Grundstein für das Vertriebszentrum der Gesellschaft gelegt wurde
Das Gesellschaftsstatut bestimmt sich nach dem Recht des Staates, in dem die Gründung der Gesellschaft möglich gewesen wäre (strittig)
Welcher Theorie folgt die deutsche Rechtswissenschaft (und Rechtsprechung)? (1 Punkt)
Der Gründungstheorie
Der Sitztheorie
Für welche Fragestellungen sind Sitz- und/oder Gründungstheorie relevant? (3 Punkte)
Für Fälle, in denen eine Gesellschaft in ein Land hineinwechselt (Zuzugsfälle)
Für Fälle, in denen ein ausländischer Vorstand bestellt werden soll
Für Fälle, in denen eine Gesellschaft aus einem Land weggeht (Wegzugsfälle)
Für Fälle, in denne eine Gesellschaft eine Zweigniederlassung in einem anderen Land gründet (Zweigniederlassungsfälle)
Für Fälle, in denen eine Gesellschaft im Land verbleibt (Verbleibefälle)
Was regelt das Internationale Zivilprozessrecht? (1 Punkt)
Die Frage, welches materielle Recht im Zivilprozess Anwendung findet
Die Frage, welches Ordnungswidrigkeitenrecht gilt
Die Frage, welches Gericht für die Behandlung eines Rechtsstreits international zuständig ist
Die Frage, welches Strafgericht zuständig ist
Was geschieht, wenn ein Gericht des Landes A international zuständig ist, die Parteien für ihren Vertrag aber das Recht des Landes B gewählt haben? (2 Pkt)
Man spricht von einem "perplexen" Fall; er ist nicht lösbar; die Parteien müssen ein anderes Recht wählen
Der EuGH hat entschieden, dass in diesem Falle Europäisches Recht angewandt wird
Das Gericht des Landes A entscheidet nach dem Recht des Landes B
Die Parteien müssen ein anderes Forum wählen
Wo ist das internationale Zivilprozessrecht geregelt? (1 Punkt)
In der Rom III-VO
In der Brüssel Ia-VO
Im EGBGB
Können die Parteien grundsätzlich frei vereinbaren, welches Gericht international zuständig ist? (1 Punkt)
Ja
Nein
Womit beginnen Sie die Prüfung der internat. Zuständigkeit eines Gerichts? (2 Punkte)
Anwendbarkeit der Brüssel Ia-VO?
Anwendbarkeit der Rom II-VO?
Anwendbarkeit des GVG?
Anwendbarkeit der VwGO?
Was gilt für die internat. Zuständigkeit von Gerichten in Fragen unbeweglicher Sachen? (2 Punkte)
Das Gericht, zu dem der zu entscheidende Sachverhalt die engsten Beziehungen hat, ist international zuständig
Ausschließlich zuständig sind die Gerichte des Staates, in dem die unbewegliche Sache belegen ist
Ausschließlich zuständig sind in einem Bundesstaat die Bundesgerichte des Staates, in dem die unbewegliche Sache belegen ist, in einem Zentralstaat die Gerichte, die in der Hauptstadt ansässig sind
In Ländern des anglo-amerikanischen Rechtskreises sind die Gerichte ausschließlich zuständig, welche Verwaltungsangelegenheiten entscheiden
Wo befindet sich der allgemeine Gerichtsstand einer Person nach der Brüssel Ia-VO? (2 Punkte)
Im Staat ihres Wohnsitzes (Art. 4 I Brüssel Ia-VO)
Sofern sie keinen Wohnsitz in einem Mitgliedstaat hat, bestimmt sich die Zuständigkeit der Gerichte eines jeden Mitgliedstaates nach dessen eigenem Recht (Art. 6 I Brüssel Ia-VO)
Sofern sie ihren Wohnsitz in einem Mitgliedstaat hat, kann sie nicht vor den Gerichten eines anderen Mitgliedstaates verklagt werden (Art. 5 I Brüssel Ia-VO)
Was gilt für den Gerichtsstand der unerlaubten Handlung? (4 Punkte)
Zuständig ist das Gericht des Ortes, an dem das schädigende Ereignis eingetreten ist
Zuständig ist das Gericht des Ortes, an dem das schädigende Ereignis einzutreten droht
Zuständig ist das Gericht des Ortes, an dem der Täter strafrechtlich verfolgt wird
Für unerlaubte Handlungen gilt immer die Gerichtszuständigkeit des Wohnortes des Schädigers
Wie wird der Begriff der "unerlaubten Handlung" in der Brüssel Ia-VO ausgelegt? (2 Punkte)
Nach dem Recht des Staates, dessen Gericht zuständig ist
Autonom, da die Brüssel Ia-VO europäisches Recht ist
Nach dem Recht des Staates, der die Brüssel Ia-VO in sein nationales Recht transferiert hat
Welche Vorschriften gelten für den internationalen Gerichtsstand in Verbrauchersachen? (1 Punkt)
Art. 17 ff Brüssel Ia-VO
Art. 6 Rom I-VO, da sich der Gerichtsstand nach der materiell anwendbaren Rechtsordnung richtet (vgl. Art. 6 I Rom I-VO)
Es kommt darauf an, ob eine unerlaubte Handlung vorliegt (dann Anwendung der Rom II-VO) oder ob ein Vertrag gegeben ist (dann Anwendung der Rom IVO)
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